An den 3 letzten Werktagen des Jahres dürfen diese Feuerwerkskörper an Personen über 18 Jahren verkauft werden.
An diesen Tagen erhalten Sie im Rahmen unseres Lagerverkaufs sämtliche Artikel,
die Sie für Ihr effektvolles Silvesterfeuerwerk benötigen. Planen Sie ein größeres Feuerwerk,
so sollten Sie sich bereits frühzeitig mit uns in Verbindung setzen.
Ort und Verkaufstage siehe Termine
Anlässlich von Familienfeiern, Betriebsfesten oder Vereinsveranstaltungen kann die zuständige Behörde
auf schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Abs.1 der 1. SprengV
zum Abbrennen von Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 während des Jahres erteilen.
Nach Erhalt der Genehmigung können Sie bei uns Ihre Auswahl treffen und Ihr Feuerwerk legal abbrennen.
Wir beraten Sie gerne persönlich und bieten Ihnen ein individuell auf Ihre Vorstellungen
und Ihren Abbrennplatz abgestimmtes Feuerwerk.
Wir liefern NC – Treibladungsmittel zum Wiederladen sowie Schwarzpulver zum Vorderlader, bzw. Böllerschießen.
Die gängigsten Sorten sind meistens am Lager. Sorten anderer Hersteller können wir Ihnen auf Anfrage ebenfalls preiswert anbieten.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Abholtermin. Sie wissen dann ganz genau ob die von Ihnen gewünschte Sorte verfügbar ist und ersparen sich so unnötige Wege.
Abgabe nur gegen Vorlage einer Erlaubnis nach § 7 bzw. 27 oder eines Befähigungsscheines gem. § 20 SprengG.
Ein Versand von Treibladungsmitteln ist nicht möglich. Zündhütchen, Geschosse sowie Wiederladezubehör sind bei uns nicht erhältlich.
Aktuelle Preise erhalten Sie auf Anfrage.